Der Landtag ist das Parlament, das gesetzgebende Organ des Landes Nordrhein-Westfalen. Alle fünf Jahre wählen die wahlberechtigten nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten.
Seit der Wahl vom 22. Mai 2005 besteht der Landtag aus 187 Mitgliedern in vier Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. Neben den direkten Siegern in den nunmehr 128 Wahlkreisen kommen weitere Bewerber entsprechend der Anteile ihrer Parteien über die Reservelisten als Abgeordnete in den Landtag. Gewinnt eine Partei mehr Mandate direkt über Wahlkreise als ihr nach dem Wahlergebnis zustehen würden (Überhangmandate), erhalten die anderen Parteien anteilsmäßig ebenfalls mehr Sitze, sogenannte Ausgleichsmandaten. Deswegen besteht der Landtag der 14. Wahlperiode nicht nur aus den gesetzlich vorgegebenen 181 Mitgliedern, sondern er hat insgesamt 187 Mitglieder. Um Themen in kleineren Gremien detaillierter diskutieren und beraten zu können, werden Fachausschüsse gebildet.