Mittwoch, 23. Januar 2002
15. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Nordrhein-West-
Dr. Wilhelm Droste (CDU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 15. Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten für das Land Nordrhein-Westfalen liegt uns heute hier vor. Ich darf mich der Vorbemerkung in diesem Bericht ausdrücklich anschließen, in der es heißt, dass es zwei außerordentlich turbulente Jahre waren, mit denen sich dieser Bericht allgemein und in vielen Einzelheiten befasst. Gerne nehme ich vorab die Gelegenheit wahr - Herr Jentsch, da haben wir sofort die erste Gemeinsamkeit; das darf Sie trösten -, an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion unserer Landesbeauftragten für den Datenschutz, Frau Bettina Sokol - ich darf Sie herzlich im Parlament begrüßen; ich freue mich, dass Sie anwesend sind -, und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit im zurückliegenden Berichtszeitraum auszusprechen.
Da ich die Freude habe, nunmehr über mehrere Berichtszeiträume hinweg fast regelmäßig zum Datenschutzbericht im Namen meiner Fraktion Stellung zu nehmen, möchte ich über den konkreten Bericht hinaus auch einmal feststellen, dass Frau Sokol und auch das Haus, dem sie vorsteht, im Rahmen der ihr vom Gesetzgeber vorgegebenen Möglichkeiten eine wirklich anerkennenswerte Leistung und einen besonderen, auch persönlichen Einsatz erbracht hat, für den ich mich bedanken möchte.
(Beifall von Theodor Kruse [CDU])
Auf jede Anfrage - das darf einmal gesagt werden; es ist ja nicht immer so von Regierungsseite in Nordrhein-Westfalen zu erfahren - an Frau Sokol habe ich bisher stets eine zeitnahe, vor allen Dingen aber auch kompetente Antwort erhalten, sodass ich hier gerne festelle, dass es eine Freude ist, mit Ihnen, Frau Sokol, in dieser für unser Land so wichtigen Aufgabe zusammenzuarbeiten.
(Zurufe von SPD und GRÜNEN)
- Sie sind zufrieden, gut. Das darf doch hier auch einmal gesagt werden. Das müsste Ihnen doch auch guttun. Sie haben die Dame doch mitgewählt. Das war eine Ihrer wenigen guten Entscheidungen.
Bei allem berechtigten Lob über die Ausführung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen durch die Datenschutzbeauftragte möchte ich aber auch nicht zuletzt mit Blick auf die zurückliegenden Debatten hier im Hause zur Reform des Datenschutzgesetzes, speziell auf die am 13. April 2000 geführte Diskussion über das Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen, dennoch einmal ausdrücklich feststellen, dass das Datenschutzgesetz in verschiedenen Bereichen, z. B. wenn es um dieBelange der Kommunen, insbesondere aber um die Belange der öffentlichen Sicherheit geht, die gerade in diesem Jahr eine besondere Bedeutung gewonnen haben, nach wie vor verbesserungswürdig ist, was ich gleich durch einige, wie ich glaube, prägnante Beispiele verdeutlichen möchte.
Der Umfang des Berichts, die weiter gestiegene Zahl der Beschwerden und die Vielzahl der darin angesprochenen Lebensbereiche belegen eindrucksvoll, welche große Bedeutung dem Schutz im Umgang mit personenbezogenen Daten nach wie vor zukommt.
Datenschutz dient dem Ziel, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger auf informelle Selbstbestimmung sicherzustellen. Es muss gewährleistet werden, dass der Staat verantwortungsbewusst mit gesammelten Daten umgeht. Es muss gewährleistet werden, dass der Staat rechtliche Schranken beachtet, wenn er Daten erhebt und somit Informationen über die Bürgerschaft erhält. Beim Datenschutz gilt wie kaum in einem anderen Rechtsgebiet, dass Verantwortungsbewusstsein, aber auch die Sensibilität des Staates, den ständig wachsenden Anforderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten anzupassen ist.
Auch der nun dem Landtag vorgelegte Tätigkeitsbericht und insbesondere die Stellungnahme der Landesregierung hierzu zeigt deutlich, dass es durchaus Reibungen zwischen der Landesbeauftragten für den Datenschutz auf der einen und der Landesregierung auf der anderen Seite auch in der zurückliegenden Zeit gegeben hat. Wäre dies anders, so würde die Landesbeauftragte für den Datenschutz ihrer Aufgabe im Übrigen nicht gerecht werden. Ein parteipolitischer Streit, eine handfeste Auseinandersetzung über den Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten bzw. der entsprechenden Stellungnahmen vonseiten der Landesregierung wird es auch heute nicht geben.
Dennoch wäre es angesichts der bei der Vorlage des letzten Datenschutzberichts geäußerten Kritik der Landesbeauftragten an Teilen der Landesregierung durchaus von Interesse zu erfahren, ob es Veränderungen in der Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der Landesbeauftragten für den Datenschutz in der zurückliegenden Zeit gegeben hat und ob vormals bestehende Reibungspunkte zwischen der Landesregierung und der Landesbeauftragten geringer geworden sind. Mit anderen Worten: Wie hat sich das Verhältnis der Landesregierung zum Datenschutz insgesamt in den vergangenen beiden Jahren entwickelt?
(Ewald Groth [GRÜNE]: Noch besser!)
Der Datenschutz stand in der Vergangenheit immer häufiger im Brennpunkt der öffentlichen Diskussion. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, losgelöst von den Einzelheiten in den vor uns liegenden Berichten auf die Situation des Datenschutzes insgesamt, wie sie sich heute aus meiner Sicht darstellt, einzugehen.
Der Datenschutz steht deshalb immer wieder in der öffentlichen Diskussion, zuweilen auch in der Kritik, weil einige den Datenschutz für unzureichend halten, während andere den Datenschutz für übertrieben erachten. Zu erinnern ist an die Diskussion im Zusammenhang mit den zahlreichen Gesetzesänderungen, die der Bundestag als Reaktion auf die schrecklichen Anschläge in New York und Washington verabschiedet hat. Zu erinnern ist beispielsweise auch an die Diskussion um den traurigen und zugleich denkwürdigen Fall "Anna", der die Öffentlichkeit in einem hohen Maße bewegt hat.
Müssen z. B. zur Bekämpfung von Terrorismus datenschutzrechtliche Aspekte zuweilen zurücktreten? Ist weniger Datenschutz geboten, damit z. B. das DNA-Identifizierungsgesetz geändert werden kann, um so Sexualstraftätern ihr schmutziges Handwerk zu legen? Bei all diesen Themenkomplexen geht es um die Frage, wie viel Datenschutz, wie viel informationelle Selbstbestimmung sich ein Staat, sich die Bürgerinnen und Bürger leisten können, damit eine hinreichende Sicherheit gewährleistet ist.
(Theodor Kruse [CDU]: So ist es!)
Demgegenüber steht die Frage, wie viel Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung möglich ist, um dennoch in Freiheit leben zu können. Es geht um die schwierige Balance zwischen der Freiheit auf der einen und der Sicherheit auf der anderen Seite. Bei jedem Akt des Gesetzgebers gilt daher, diese Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren, denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit und ohne Freiheit keine Sicherheit.
(Frank Baranowski [SPD]: Sehr wahr!)
Es gibt eine ausreichende Zahl von Beispielen, bei denen wir uns gerade in der Innenpolitik über die-se schwierige Balance unterhalten mussten. Ich fand es prima, dass Sie das Tor so weit geöffnet haben, Herr Jentsch; ich marschiere gerne weiter durch. Ich erinnere an die Diskussion um die verdachtsunabhängige Kontrolle. Ich sage es offen: Ich freue mich, dass bei Ihnen - ich nehme an, Sie durften heute für die gesamte Fraktion sprechen; sonst hätte man einen Mann wie Sie gar nicht entsandt -
(Jürgen Jentsch [SPD]: Das mache ich immer!)
eine gewisse Metamorphose hinsichtlich der Beurteilung der Videoüberwachung öffentlicher Plätze stattgefunden hat; so habe ich das Ihren Äußerungen entnommen. Dafür bin ich Ihnen dankbar. Wir werden diesen Faden an anderer Stelle gerne aufnehmen.
(Jürgen Jentsch [SPD]: Das haben wir vorher schon gesagt! - Zuruf von den GRÜNEN: Das ist nichts Neues!)
- Herr Jentsch, Sie sind immer ein Vorreiter gewesen, z. B. beim Feuerschutz. Man müsste Sie eigentlich "Sankt Florian" nennen.
(Jürgen Jentsch [SPD]: Das finde ich gut!)
Für die CDU-Landtagsfraktionen darf ich mit Nachdruck feststellen: Wir wollen ein sicheres Land.
(Frank Baranowski [SPD]: Wir sind ein sicheres Land!)
Wir wollen Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten schützen. Auch dies garantiert Freiheit. Es muss aber gewährleistet sein, dass Datenschutz nicht ausgehöhlt wird, denn auch Datenschutz ermöglicht ein Leben in Freiheit. Deshalb müssen Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Gleichermaßen müssen Prüfungspflichten über das Löschen von Daten beachtet und deren Nichtbeachtung sanktioniert werden.
Insofern ist es richtig, dass die Landesbeauftragte für den Datenschutz immer und immer wieder rastlos auf diese wichtigen Aspekte hinweist.
(Beifall von Theodor Kruse [CDU])
Ich warne aber zugleich ausdrücklich davor, Datenschutz als Selbstzweck zu überhöhen. Diesen Appell richte ich nicht an Bettina Sokol, sondern an den Gesetzgeber, der die Rahmenbedingungen vorzugeben hat.
Ich darf auf das Beispiel des Kollegen Jentsch eingehen, das sich konkret in der Stadt Bielefeld ereignet hat. Kann es richtig sein, dass Videokameras ursprünglich - im Übrigen auf Initiative der Union - dazu eingesetzt wurden, einen öffentlichen Park in jener Stadt zu überwachen, der vormals durch eine markante Anzahl von Straftaten aufgefallen ist, und deshalb wieder abgeschafft werden, weil durch den Einsatz dieser Videokameras die Anzahl der Straftaten derart gesunken ist, dass sie nach dem Gesetz den weiteren Einsatz der Kameras nicht mehr rechtfertigen?
(Jürgen Jentsch [SPD]: Ziel ist erreicht!)
In diesem Zusammenhang muss es zynisch klingen, wenn in einem Zeitungsbericht, der über diesen Sachverhalt berichtet, erklärt wird: Keine Sorge, liebe Bürgerinnen und Bürger, die Videokameras werden selbstverständlich erneut eingeschaltet, wenn die Anzahl der Straftaten wieder steigt und somit die gesetzliche Handhabe gegeben ist.
(Jürgen Jentsch [SPD]: Das ist nur konsequentes Handeln!)
Das muss man einmal jemandem in diesem Land erklären.
(Beifall von Theodor Kruse [CDU])
Das ist nur konsequent, Herr Jentsch?
Ein weiteres Beispiel: Es kann nicht sein, dass die Hürden für eine DNA-Probe so hoch sind, dass Kinder und Frauen - ich drücke mich bewusst überdeutlich aus - erst zu Opfern schwerster Gewalttaten wie Vergewaltigung und Mord werden müssen, bis die gesetzlichen Vorgaben für die Entnahme und Speicherung von DNA-Proben erfüllt sind. Da stimmt doch etwas nicht.
Gerade im letztgenannten Fall bedeutet die DNA-Analyse doch nicht in erster Linie den gläsernen Menschen, der überall propagiert wird, sondern in erster Linie ist sie dazu geeignet, in enormer Weise die Ermittlungen von begangenen Straftaten zu erleichtern und dazu beizutragen, dass aufgrund der grundsätzlich erleichterten Täterermittlung möglicherweise von Straftaten abgehalten wird. In diesen Fällen muss doch die Devise lauten: "Opferschutz geht vor Datenschutz".Natürlich muss sichergestellt werden, dass mit Daten kein Missbrauch getrieben werden darf. Hier wiederhole ich mich, um es deutlich zu machen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Rechts- und Grundordnung. Gleichermaßen gilt auch, dass ohne Sicherheit und mit Angst, Opfer von Straftaten zu werden, Freiheit nicht denkbar ist.
(Beifall von Theodor Kruse [CDU])
Wenn beispielsweise in öffentlichen Anlagen eine Videoüberwachung stattfindet und sich aufgrund der Videoüberwachung vor allem ältere Menschen in diesem überwachten Raum wieder sicher fühlen - also etwa den Park heute betreten, den sie gestern mangels Überwachung nicht besucht haben -, ist das auch ein Stück gewonnener Freiheit, die wir fördern müssen.
Deshalb ist es nahezu schon paradox und falsch, wenn der Rat in Bielefeld durch ein Landesgesetz gezwungen wird, die Videokameras nur aus dem Grunde abzuschaffen, weil sie erfolgreich sind.
(Theodor Kruse [CDU]: Das müssen wir ändern!)
Die Landesregierung und auch das Parlament sind aufgerufen, sehr kritisch zu überprüfen, ob in solchen Fällen die Balance zwischen dem Bedürfnis auf Datenschutz und dem Anspruch auf ein Mehr an Sicherheit wirklich noch gegeben ist. Die CDU-Landtagsfraktion erkennt hier nach wie vor Spielraum, den wir auch weiterhin in der Debatte um den Datenschutz und in der Debatte um die öffentliche Sicherheit deutlich machen werden.
In diesem Sinne werbe ich auch bei allen hier im Landtag vertretenen Fraktionen darum, in der Sache Augenmaß zu bewahren und gemeinsam darum zu ringen, dass Balance zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem berechtigten Anliegen eines funktionierenden Gemeinwesens in Sicherheit und in Freiheit gehalten wird. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU)
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